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Rahmenbedingungen

Die Einsatzstellen sind gemeinwohlorientiert und arbeiten zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten im politischen Leben.

Dauer

Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate, kann aber auch auf 18 Monate verlängert werden. Darüber hinaus haben die Freiwilligen mindestens 26 Urlaubstage.

Während eines 12-monatigen Dienstes nehmen alle Freiwilligen unter 27 Jahren an 25 verpflichtenden Seminartagen teil, die von den ijgd organisiert werden.

Die Einsatzstellen
  • erkennt demokratische Werte an und erprobt Partizipation und Mitbestimmung, 
  • setzt sich ein für die Abschaffung gesellschaftlicher Verhältnisse, die Gruppen und Personen benachteiligen, 
  • wirkt aufklärerisch bei gesellschaftlichen Entwicklungen, die der Freiheit und Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen entgegenstehen, 
  • ist ausgerichtet auf Achtung und Respekt gegenüber Andersdenkenden, insofern diese nicht für rassistische, militaristische und sexistische Haltungen eintreten, 
  • unterstützt die Eigeninitiative Jugendlicher im gesellschaftspolitischen Engagement, 
  • fördert reflektiertes politisches Bewusstsein, 
  • favorisiert kritisches, reflektiertes Denken und Handeln in lokalen und globalen Zusammenhängen, 
  • verpflichtet sich, den Jugendlichen nicht für parteipolitische Zielsetzungen einzusetzen. 
Aufgaben der Einsatzstelle

Die Einsatzstelle benennt eine Fachkraft für die Anleitung und Begleitung der/des Freiwilligen während des Freiwilligendienstes.

Die Einsatzstelle stellt sicher, dass der/die Freiwillige als zusätzliche Hilfskraft eingesetzt wird und die Arbeitsmarktneutralität des Dienstes gewahrt wird.

Bei eigener Personalverwaltung zahlt die Einsatzstelle die Bezüge an den/die Freiwillige und übernimmt die Anmeldung der Sozialversicherung bei den Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft (dies kann optional auch von ijgd übernommen werden).

Kosten

Die Einsatzstellen übernehmen die

  • Zahlung der Geldleistungen (Taschengeld, Verpflegungsgeld..) an die Freiwilligen
  • Zahlung des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge,
  • Zahlung an die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherung
  • Zahlung einer Umlage an den Träger

Sie als Einsatzstellen können wählen, ob Sie Unterkunft für den/die Freiwillige/n stellen bzw. den jeweils gültigen Sachbezugswert auszahlen, oder ob sie einen FSJ-P Platz ohne Unterkunft anbieten.

Die Freiwilligen
  • sind zwischen 16 und 27 Jahren alt,
  • kommen zumeist direkt von der Schule
  • wollen in der Regel verantwortungsvolle Tätigkeiten übernehmen,
  • möchten Praxiserfahrung für ihren zukünftigen Beruf sammeln und
  • ihr politisches Engagement die Zeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung sinnvoll überbrücken.

Eine tieferen Einblick finden Sie hier.  

Mögliche Aufgaben für die Freiwilligen

Die Aufgaben sollen als praktische Hilfstätigkeit und arbeitsmarktneutral gestaltet werden.

Unterstützende Aufgaben z.B. in der

  • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
  • Aufbereitung und Strukturierung von Daten.
  • Entwicklung und Durchführung von (neuen) Projekten.

Im Rahmen des Freiwilligendienstes sollte ein eigenes Projekt in der Einsatzstelle ermöglicht werden.

Die wöchentliche Arbeitszeit des/der Freiwilligen orientiert sich an den Arbeitszeiten der Vollzeitangestellten in der Einsatzstelle. 

In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne über die Finanzierung des FSJ-P. 

Standards

Die Gesetze der Jugendfreiwilligendienste (JFDG) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFDG) bilden die Grundlagen und Rahmenbedingungen unserer Arbeit.

In der Organisation der Freiwilligendienste orientieren wir uns auch an die Qualitätsstandards unseres Dachverbandes des Paritätischen.

Aufgaben des Trägers (ijgd)
  • persönliche Beratung der Einsatzstellen
  • pädagogische Begleitung und Beratung der Freiwilligen
  • Organisation und Abwicklung des Vermittlungsverfahrens
  • Organisation und Durchführung der Bildungsseminare
  • Werbung für die Freiwilligendienste

Wichtiger Bestandteil des FSJ-P ist die gesetzlich festgelegte Bildungsarbeit in Form von  Seminaren. Im FSJ-P haben Freiwillige einen Anspruch auf 25 Bildungstage, wir führen diese Bildungstage in Form von 5 Seminaren von jeweils 5 Tagen durch. Die Verbindung der praktischen Erfahrungen der einzelnen Freiwilligen in den Einsatzstellen und deren Reflexion innerhalb einer Seminargruppe ist das bewährte Konzept der Seminararbeit. Die begleitenden pädagogischen Seminare dienen der Unterstützung des sozialen und politischen Engagements der jungen Menschen und der Erarbeitung persönlicher wie beruflicher Lebensperspektiven. Die pädagogische Arbeit trägt dazu bei, dass die Freiwilligen Zusammenhänge erkennen, Hintergrundwissen erhalten und neue Impulse für die alltägliche Arbeit bekommen. 

Die vertragliche Vereinbarung wird zwischen der Einsatzstelle, den Freiwilligen und die ijgd als Träger des Freiwilligendienstes geschlossen.